ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 - Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Wirkung gegenüber Dritten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden den Sockel der Geschäftsverhandlung und werden jedem Kunden systematisch zugestellt oder ausgehändigt, damit er einen Auftrag erteilen kann.
Sie haben Vorrang vor den Einkaufsbedingungen, außer wenn diese ausdrücklich und schriftlich vom Verkäufer akzeptiert worden sind. Jede gegensätzliche Bedingung, die der Käufer geltend macht, kann also, in Ermangelung einer ausdrücklichen Genehmigung, dem Verkäufer gegenüber nicht geltend gemacht werden, ganz gleich, zu welchem Zeitpunkt sie ihm zur Kenntnis gebracht wird.
Die Tatsache, dass der Verkäufer nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt irgendeine dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend macht, kann nicht als Verzicht darauf ausgelegt werden, zu einem späteren Zeitpunkt irgendeine dieser Bedingungen geltend zu machen.

2 - Aufträge

Um Gültigkeit zu erlangen, muss ein Auftrag insbesondere die Menge, die Marke, den Typ, die Artikelnummern der verkauften Produkte sowie den vereinbarten Preis, die Zahlungsbedingungen, Ort und Datum der Lieferung oder Abholung angeben.
Die Aufträge werden erst endgültig, selbst wenn sie durch die Vermittlung von Vertretern, Handelsagenten oder Angestellten eingeholt worden sind, wenn sie schriftlich von dem Verkäufer bestätigt worden sind und unter dem Vorbehalt der Deckung der internationalen Kreditversicherung des Verkäufers oder Bankgarantie oder in Ermangelung dessen durch Barzahlung bei der Bestellung.
Mit Ausnahme einer Sondervereinbarung zieht der Auftrag für den Kunden die Annahme der Verkaufsbedingungen des Verkäufers und die Bestätigung nach sich, dass er vollständige Kenntnis davon gehabt hat und darauf verzichtet, seine eigenen Einkaufsbedingungen geltend zu machen.
Der Kunde kommt persönlich in den Genuss des Auftrags und letzterer kann nicht ohne Zustimmung des Verkäufers abgetreten werden.

3 - Preis

Die Erzeugnisse werden zu dem Preis in Euro ausgedrückt geliefert, der zum Zeitpunkt der Bestätigung des Auftrags Gültigkeit gehabt hat und unter Berücksichtigung der am Tag des Auftrags gültigen MwSt.; jede Änderung des Satzes kann auf den Preis der Produkte oder Dienstleistungen abgewälzt werden.
Der anwendbare Preis ist derjenige, der am Tag der Lieferung gültig ist. Die in den Katalogen, Prospekten und Preislisten aufgeführten Preise und Auskünfte sind nicht verbindlich für den Verkäufer, der sich das Recht zu jeder Änderung seiner Preise und seiner Geräte vorbehält.
Unter Ausnahme einer Sondervereinbarung verstehen sich die Preise netto, Transport, Gebühren für die Zustellung oder Transportvorbereitung nicht inbegriffen, vor Steuern auf der dem Kunden mitgeteilten Basis.
Alle Steuern, Gebühren, Abgaben oder sonstigen Dienstleistungen, die in Anwendung der deutschen Vorschriften oder derjenigen eines Import- oder eines Durchgangslandes zu entrichten sind, gehen zu Lasten des Käufers.
Für Zahlung vor Ablauf der Zahlungsfrist wird kein Skonto gewährt.
Jeder Preisnachlass, der dem Kunden gewährt werden kann, hängt ausdrücklich davon ab, dass der Kunde seine Verpflichtungen, die allgemeinen oder vertraglichen Modalitäten und die Zahlungsfristen einhält. Jede unbezahlte Rechnung wird von den Preisnachlässen abgezogen, die der Kunde oder eventuell die Zentrale, der er angehört, erworben hat.

3 - Lieferung:

3.1 - Modalitäten :

Die Lieferung erfolgt dem Auftrag gemäß entweder durch unmittelbare Übergabe des Erzeugnisses an den Käufer oder durch einfache Bereitstellungsmitteilung oder durch die Übergabe an einen Verlade oder Spediteur in den Lagern des Verkäufers.
Der Kunde verpflichtet sich, die Lieferung innerhalb von acht Tagen nach der Bereitstellungsmitteilung abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist werden Aufbewahrungskosten berechnet.

3.2 - Fristen:

Die Lieferfristen gelten nur als Hinweis.
Überschreitungen der Lieferfrist können weder zu Schadensersatz noch Abzug noch Stornierung der laufenden Aufträge Anlass geben.
Darüber hinaus werden alle Lieferfristen, auch solche, die durch eine besondere Abrede vereinbart worden sind, durch jegliche zufälligen Ereignisse oder Fälle höherer Gewalt annulliert oder verzögert. So wird der Verkäufer insbesondere von seiner Lieferpflicht entlastet durch: Krieg, Aufstand, Feuersbrunst, totalem oder teilweisen Streik, Unfälle, Bruch von Maschinen oder Werkzeugen, wenn es ihm selbst unmöglich ist, beliefert zu werden, Transportunterbrechung.
Der Verkäufer hält den Kunden rechtzeitig über die oben aufgezählten Fälle und Ereignisse auf dem Laufenden.
Unter jeder Annahme kann die fristgerechte Lieferung nur erfolgen, wenn der Kunde in seinen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber aus welchem Grund auch immer auf dem neuesten Stand ist.

3.3 - Risiken:

Die Geräte werden auf die Gefahr des Kunden befördert, unabhängig von der Transportart und/oder den Modalitäten der Bezahlung des Transportpreises, frei Haus oder unfrei.
Es obliegt dem Kunden, im Falle von Beschädigungen oder Fehlmengen auf seine Verantwortung alle erforderlichen Feststellungen vorzunehmen und seine Vorbehalte innerhalb von drei Tagen nach dem Empfang der Geräte durch außergerichtlichen Akt oder Einschreiben mit Empfangsbestätigung bei dem Spediteur zu bestätigen und gegen diesen Beschwerde einzulegen, wobei die Kosten zu seinen Lasten gehen.
Dieses Prinzip darf keine Abweichung auf Grund dessen erfahren, dass der Verkäufer den Transport ganz oder teilweise übernimmt, denn dieser handelt dann als einfacher Bevollmächtigter des Kunden.

4 - Annahme

Unbeschadet der Verfügungen, die gegenüber dem Spediteur geltend zu machen sind, müssen Reklamationen bezüglich von sichtbaren Mängeln oder der Nichtübereinstimmung des gelieferten Produkts mit dem bestellten Produkt oder dem Lieferschein schriftlich binnen 48 Stunden nach dem Eingang des Produkts formuliert werden.
Es obliegt dem Kunden, alle Belege hinsichtlich der tatsächlich festgestellten vorhandenen Mängel oder Anomalien beizubringen. Er muss es dem Verkäufer erleichtern, die Feststellung dieser Mängel vorzunehmen und diese zu beheben. Er untersagt sich, selber einzuschreiten oder zu diesem Zweck einen Dritten eingreifen zu lassen.

5 - Rücksendungen

5.1 Modalitäten :

Jede Produktrücksendung muss Gegenstand einer förmlichen Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sein. Jedes ohne diese Abmachung zurückgesandte Produkt würde zur Verfügung des Käufers gehalten werden und gäbe keinen Anlass zur Erstellung einer Gutschrift. Die Kosten und Risiken der Rücksendung gehen immer zu Lasten des Käufers.
Eine Rücksendung nach Ablauf der Frist von acht Tagen nach der Lieferung wird nicht akzeptiert.
Den zurückgesandten Waren muss ein am Paket angebrachter Rücksendungsschein beigefügt und sie müssen in dem Zustand sein, in dem der Verkäufer sie geliefert hat.

5.2 Folgen :

Im Falle von sichtbaren Mängeln oder der Nichtübereinstimmung der gelieferten Produkte, die ordnungsgemäß vom Verkäufer unter den oben angeführten Bedingungen festgestellt worden sind, kann dem Kunden nach Wahl des Verkäufers der kostenlose Ersatz oder die Erstattung der Erzeugnisse gewährt werden, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung oder jeglichen Schadensersatzes.

6 - Garantie

6.1 Umfang :

Die Produkte sind vom Datum der Lieferung an und unter dem Vorbehalt, dass der Kunde den Zahlungsbedingungen Genüge getan hat, für die Dauer eines (1) Jahres gegen jeden Fehler im Werkstoff oder in der Herstellung garantiert. Eingriffe im Rahmen der Garantie verlängern nicht die Dauer von deren Wirkung.
Im Rahmen dieser Garantie ist die einzige Verpflichtung, die dem Verkäufer zufällt, nach seiner Wahl den kostenlosen Austausch oder die Reparatur des Produkts oder des von den technischen Abteilungen in seinen Werkstätten als schadhaft erkannten Bestandteils vorzunehmen, außer wenn diese Entschädigungsart sich als unmöglich oder unverhältnismäßig erweist. Um in den Genuss der Garantie zu kommen, muss jedes Erzeugnis zuvor dem Kundendienst des Verkäufers vorgelegt werden, dessen Zustimmung für jeden Ersatz unerlässlich ist. Die eventuellen Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden, der keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung im Falle von Stilllegung des Gutes aufgrund der Anwendung der Garantie geltend machen kann.

6.2 Ausschlüsse :

Die Garantie kommt für sichtbare Mängel nicht zum Tragen. Außerdem sind die Mängel und Beschädigungen ausgeschlossen, die durch natürliche Abnutzung, einen Unfall von außen, durch Beschädigungen aufgrund von falschen Handhabungen oder falsche Benutzung durch den Kunden oder auch eine Veränderung des Produkts entstehen, die von dem Verkäufer weder vorgesehen noch spezifiziert worden ist.

7 - Fakturierung

Außer bei gegenteiliger schriftlicher Abmachung wird eine Rechnung innerhalb von acht (8) Tagen nach der Lieferung ausgestellt und ausgehändigt.

8 - Zahlung

8.1 Modalitäten :

Außer bei gegenteiliger schriftlicher Abmachung erfolgen die Zahlungen bei Eingang der Rechnung am Firmensitz des Verkäufers. Die Handelsagenten und Vertreter des Verkäufers sind nicht berechtigt, Einkassierungen vorzunehmen.
Im Falle einer Zahlung per Auslandswechseln müssen diese binnen 48 Stunden vom Datum der Rechnung an ordnungsgemäß akzeptiert zurückgesandt werden.

8.2 Verzögerung oder Unterlassung :

Im Falle von Zahlungsverzögerung kann der Verkäufer alle laufenden Aufträge ungeachtet jedes sonstigen Klagemittels aussetzen.
Jede auf der Rechnung aufgeführte bei Fälligkeit nicht gezahlte Summe hat von dem Tag an, der auf das auf der Rechnung angegebene Zahlungsdatum folgt, von Rechts wegen und ohne Formalität die Anwendung einer Konventionalstrafe von 8% zur Folge.
Bei Unterlassung der Zahlung wird der Verkauf achtundvierzig Stunden nach einer erfolglos verlaufenen Inverzugsetzung von Rechts wegen gekündigt, wenn dies dem Verkäufer richtig erscheint, der in einstweiliger Verfügung die Rückgabe der Erzeugnisse verlangen kann, unbeschadet jedes sonstigen Schadensersatzes. Von der Auflösung wird nicht nur der betreffende Auftrag betroffen, sondern auch alle vorherigen unbezahlten Aufträge, ganz gleich, ob sie bereits ausgeliefert oder im Laufe der Lieferung sind und ihre Zahlung fällig ist oder nicht.
Die Verweigerung des Akzepts von Auslandswechseln, mit der das Fehlen eines Akzepts innerhalb der oben angegebenen 48 Stunden gleichgesetzt wird oder das Bezahlen einer einzigen Rechnung, einer einzigen Tratte bei Fälligkeit wird als Zahlungsunterlassung angesehen und führt zur sofortigen Fälligkeit aller laufenden Forderungen, selbst wenn sie Anlass zu Auslandswechseln gegeben haben und macht jede gegenteilige Verpflichtung des Verkäufers hinfällig. Ebenso führt die Nichtzahlung einer einzigen Fälligkeit ohne Inverzugsetzung zur sofortigen Eintreibbarkeit der gesamten Schuld, wenn die Zahlung in Teilzahlungen erfolgt.
In allen oben aufgeführten Fällen werden die für andere Lieferungen geschuldeten Summen sofort eintreibbar, wenn der Verkäufer sich nicht für die Kündigung der entsprechenden Aufträge entscheidet.
Der Kunde hat in allen vorherigen Fällen die Kosten für das Inkasso der geschuldeten Summen zu erstatten, einschließlich von Honoraren für Anwälte, Amtsträger, jegliche Berater oder Inkasso-Fachleute, ohne dass diese Liste erschöpfend wäre.
Darüber hinaus wird im Falle von Zahlungsunterlassung innerhalb der Frist von acht (8) Tagen nach der Inverzugsetzung durch Einschreiben mit Empfangsbestätigung zusätzlich als Vertragsstrafe eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Preises für die verkauften Produkte fällig, mit einer Mindestpauschale von 1.000 €.
Die Zahlungen können ohne die vorherige schriftlich Zustimmung des Verkäufers keinesfalls weder ausgesetzt noch Gegenstand irgendeiner Verrechnung werden. Jede Teilzahlung wird zuerst auf den nicht bevorrechtigten Teil der Forderung angerechnet und dann auf die Summen, deren Eintreibbarkeit älter ist.

9 - Eigentumsvorbehalt

DIE GELIEFERTEN WAREN BLEIBEN BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG IHRES PREISES IM HAUPTBETRAG UND ZUSATZKOSTEN EIGENTUM DES VERKÄUFERS. DIE RISIKEN WERDEN JEDOCH BEI DER LIEFERUNG ÜBERTRAGEN. Der Kunde kann jedoch diese Waren im Rahmen der normalen Bewirtschaftung seines Betriebes weiterverkaufen oder verarbeiten. Im Falle eines Wiederverkaufs tritt der Kunde dann sämtliche Forderungen, die zu seinen Gunsten aus dem Weiterverkauf an den Drittkäufer entstanden sind, an den Verkäufer ab.

10 - Zuständigkeit - Anfechtung

DIESE ABMACHUNGEN WERDEN AUSSCHLIESSLICH DURCH DAS DEUTSCHE GESETZ BESTIMMT.
IM FALLE VON RECHTSSTREIT JEGLICHER ART ODER ANFECHTUNG BEZÜGLICH DER GESTALTUNG ODER AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGS IST DER GERICHTSSTAND Traunstein, außer wenn der Verkäufer irgendeiner anderen zuständigen Gerichtsbarkeit den Vorzug gibt.
Diese Klausel ist selbst in Fällen einstweiliger Verfügung, Zwischenverfahren oder einer Mehrzahl von Beklagten oder Heranziehung zur Haftung und unabhängig davon anwendbar, welches die Zahlungsart und -modalitäten sind, ohne dass die Klauseln für die Zuweisung der Gerichtsbarkeit, die auf den Unterlagen der Kunden angegeben sein können, die Anwendung dieser Klausel behindern können.

 

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